AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Elektro-Service Müller e. K.

  1. Reparatur-Auftrag
    ESM führt auf formlosen Auftrag die Reparatur grundsätzlich an Ort und Stelle (Standort der Masch-ine) durch. Falls die Arbeiten nicht an Ort und Stelle durchgeführt werden können, repariert ESM in ihren Werkstätten. Die Kosten und das Risiko für den Hin – und Rücktransport gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit widerrufen. ES oder deren Mitarbeiter haften bei Durchführung von Arbeiten nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für Folgeschäden, deren Ursachen ES oder deren Mitarbeiter nicht verschuldet haben, ist ausgeschlossen. Im Austausch ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ESM über.
  1. Lieferung von Ersatzteilen
    ESM liefert auf Wunsch von ihren Lägern Ersatzteile für die von ihr betreuten Geräte. Ein Umtausch der gelieferten Teile ist ausgeschlossen. Garantiearbeiten werden gemäß den Garantievorschriften der von ESM betreuten Firmen durchgeführt bzw. nach den Garantievorschriften, die den einzelnen Geräten beiliegen.
  1. Rechnung
    Die von ESM erbrachte Leistung ist sofort ohne Abzug fällig und bar gegen quittierte Firmenrech-nung zu vergüten. Falls vermeintliche Ansprüche auf kostenlose Garantiearbeiten vom Auftraggeber gegenüber ESM nicht durch entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden, wird die Durch-führung des Reparaturauftrages kostenpflichtig. Reklamation nur bei Vorlage der Rechnung. ESM behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten oder eingebauten Ersatzteilen bis zur vollen Bezahlung vor. Das Eigentum an den Ersatzteilen geht auch bei Veräußerung des Gerätes nicht verloren.
  1. Preise
    a) Pauschale für die Hin – und Rückreise (einschl. der Kosten für die Reisevorbereitung);
    b) Reisezeit (incl. Spesen) wird der Arbeitszeit hinzugerechnet;
    c) die Arbeitszeit wird für jede angefangene Viertelstunde voll berechnet. Rückzeiten gelten als     Arbeitszeit und werden als solche berechnet;
    d) der Materialverbrauch.
    Bei nur teilweiser Erledigung – sei es wegen Rücknahme des Auftrages oder aus anderen von ESM zu vertretenden Gründen – können die bis zum Zeitpunkt der Einstellung der Arbeiten angefallenen Kosten berechnet werden. Die Höhe der Kosten ergibt sich im übrigen nur aus den gültigen Preislisten, die jeder ESM-Mitarbeiter bei sich führt.
  2. Vergebliche Anfahrten
    Kosten, die durch vergebliche Anfahrt wegen Nichteinhaltung des Termins von Seiten des Auftraggebers verschuldet sind, werden gemäß 4a) – c) dem Auftraggeber berechnet.
  3. Preisangebot
    Vor der Vergabe des Auftrages kann der Auftraggeber ein Preisangebot verlangen. Der ESM-Mitarbeiter kann das Angebot unverbindlich nur bei Auftragserteilung an Ort und Stelle abgeben.
  4. Zahlungsverzug
    Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Auftraggeber für jede Mahnung und jedes damit im Zusammenhang stehende Schreiben Verwaltungskosten in Höhe von € 1,50 zu zahlen.
  5. Allgemeines
    Sollte eine der Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen Bedingungen gleichwohl, und an Stelle der unwirksamen Bedingung soll eine Vereinbarung treten, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt. Grundsätzlich gilt das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist das Amtsgericht Bamberg.
  7. Es gelten die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers

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